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Informationen für HNO Ärzte

Die Versorgung mit Hörgeräten über den Verkürzten Versorgungsweg gibt es bereits seit über 25 Jahren und wird über den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 4, 4a SGB V geregelt.
Erweitern Sie jetzt Ihr Praxisangebot um auch weiterhin bei der Hörgeräte-Versorgung Mitsprache zu erhalten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben weitere Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder besuchen uns auf dem HNO Kongress in Mannheim.
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